Der Weg zur Zuchtzulassung
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ab 0-Monate
Die Gen-Untersuchung
Die Untersuchung des Blutes ist schon direkt möglich, kann aber auch später sein - muss aber bis zur Zuchtzulassung erfolgt sein. Laboklin bietet die Testkombination:
Paket Lagotto Romagnolo
Furnishing, Juvenile Epilepsie (JE), Lagotto Speicherkrankheit (LSD), Neuroaxonale Dystrophie (NAD) – Progressive Retinaatrophie (prcd-PRA*) und das DNA-Profil nach ISAG
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ab 12 Monate
Ausstellungen
Für die Zuchtzulassung sind zwei Ausstellungsergebnisse von einer termingeschützten Ausstellung - mit einem Ergebnis SG (sehr gut) oder V (vorzüglich) - notwendig. Das erste Ergebnis zählt ab einem Alter von 12 Monaten. Und, ein Ergebnis muss in der Zwischen-, Champion- oder Offene Klasse erreicht sein. Natürlich sollte schon vorher eine Ausstellung besucht werden - Erfahrung ist hier hilfreich
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ab 12 Monate
Dok-Augenuntersuchung
bei einem qualifizierten Tierarzt vom DOK, Adressen unter: http://www.dok-vet.de/de/Doctors/CommonPage.aspx
Formular hat der Tierarzt
Ergebnis an die Geschäftsstelle senden (in der Regel macht es der Tierarzt)
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ab 12 Monaten
2 Zahnkarten
Nach dem Durchzahnen kann die Begutachtung und entsprechende Eintragung des Gebisses auf die Zahnkarte erfolgen. Diese dürfen nur vom Zuchtrichter oder Tierarzt erfasst werden.
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ab 15 Monate
HD-Begutachtung
Ab dem 16. Lebensmonat - der Hund ist dann mindestens 15 Monate alt) kann die HD-Begutachtung erfolgen. Hierzu ist das Online-Formular über unsere Webseite anzufordern, der Tierarzt (sollte Erfahrung hier drin haben) fertigt das Röntgenbild an und sendet dies in digitaler Form an den Gutachter. Auf dem Formular wie auch auf der Ahnentafel wird dies dokumentiert. Die Ahnentafel wird dann per Einwurf-Einschreiben an die Geschäftsstelle geschickt. Das Formular geht per Post an den HD-Gutachter. Wenn das Gutachten vorliegt, kommt die Rechnung. Nach Überweisung des Rechnungsbetrages wird das Ergebnis bekannt gegeben.
Die ED-Untersuchung kann mit der HD-Untersuchung mitgemacht werden, ist aber keine Pflicht!
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ab 15 Monate
Patella-Untersuchung
Online-Formular auf unserer Homepage anfordern
Ergebnis vom Tierarzt oder Eigentümer des Hundes an die Geschäftsstelle schicken.
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Anmeldung zur Zuchtzulassung
Antrag auf Zuchtzulassungsprüfung bei der Geschäftsstelle stellen.
Hierzu das benötigte Online-Formular ausfüllen.Ergebnis der Zuchtzulassungsprüfung wird vom Spezialzuchtrichter an die Geschäftsstelle gesendet.
Bitte denken Sie daran, alle Ergebnisse und Richterberichte vorher IN KOPIE einzusenden und die Originale bei sich zu archivieren!
Anmeldungen für die ZZL sind nur möglich wenn alle Gesundheitsergebnisse und die benötigten 2 Ausstellungsergebnisse vorliegen!!
Wir wären Ihnen darüber hinaus dankbar, wenn Sie 3 Bilder von Ihrem Hund, eines von jeweils einer Seite und ein Kopfbild, Breite: 600px, Höhe: 400px, per Mail an die Geschäftsstelle einsenden würden.
Wir empfehlen:
Um unnötige Tierarztbesuche zu vermeiden, können die meisten Untersuchungen auf einmal gelegt werden.
Da beim Röntgen der Hund in Narkose liegt, empfiehlt es sich hierbei den Zahnstatus festzuhalten. Gleiches gilt für die Blutentnahme für Laboklin und die Patella-Untersuchung (keine Narkose notwendig).
Achtung!!
Untersuchungen des Bewegungsapparates sollten bei Hündinnen möglichst außerhalb ihrer Läufigkeitszeit stattfinden, da eine hormonelle Veränderung die Bänder in dieser Zeit nachgeben lässt. Somit kann ein verfälschtes, eher negatives Ergebnis vermieden werden.